02. Januar 2013
3 Minuten zu lesen

Apple und die Garantie & Gewährleistungsfrist in der Schweiz

iPhone 4S Glas zerbrochenIn einer Twitter-Diskussionrunde habe ich von der neuen gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungs frist in der Schweiz ab dem 1.Januar 2013 gelesen. Bei vielen Produkten gab es in der Schweiz bereits 2 Jahre Garantie, bei Apple Produkten war das bis anhin nicht der Fall. Verwirrend kommt hinzu, dass der Kassensturz von SRF auch noch, meiner Meinung nach, nicht korrekt berichtet. Aber beginnen wir doch von vorne.

Schweizer Konsumentengesetz für Gewährleistungsfrist ab 1. Januar 2013

Beginnen wir einmal mit dem neuen Gesetz dass seit Anfang Jahr in Kraft getreten ist:

Wer mangelhafte Ware kauft, kann sich künftig innert zwei Jahren beim Verkäufer beschweren. Die um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist gilt sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Unternehmer. Der Bundesrat hat am 20. September die auf zwei parlamentarische Initiativen zurückgehende Revision des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Gemäss admin.ch

Unterschied von Garantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird Garantie mit Gewährleistung verwechselt, was die Situation für den Konsumenten nicht einfacher macht. Diese beiden Begriffe unterscheiden sich wie folgt:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Diese Unterscheidung nehmen einige Hersteller genauer als andere, wie man im Fall von Apple sieht:

Garantie und Gewährleistung bei Apple

Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteilen zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach Schweizer Konsumentenrecht.

Apple unterscheidet also auch genau zwischen Garantie und Gewährleistung, wie man hier nachlesen kann. Also gilt die folgende von Apple stammende Tabelle, für die Garantie und Gewährleistungsfristen von Apple. Kurz gesagt, das Schweizer Konsumentenrecht wird mit 2 Jahren Gewährleistungsfrist eingehalten, die Garantie bleibt aber wie bis anhin bei einem Jahr.

Schweizer Konsumentenrecht Apple One-Year Limited Warranty AppleCare Protection Plan
Reparatur- oder Ersatzverpflichtung für Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind
Mängel, die nach Übergabe an den Kunden auftreten Mängel, die nach Übergabe an den Kunden auftreten
Anspruchszeitraum 2 Jahre ab Übergabe
1 Jahr ab Kaufdatum 3 Jahre ab Kaufdatum für Mac oder Apple display
2 Jahre ab Kaufdatum für Apple TV, iPad, iPhone, oder iPod
Kosten ohne zusätzliche Kosten ohne zusätzliche Kosten inbegriffen gegen zusätzliche Kosten erhältlich
Ansprechpartner für die Geltendmachung des Anspruchs Der Verkäufer
Apple technischer Telefon-Support, Apple Retail Store, oder Apple-Authorized Service Provider Apple technischer Telefon-Support, Apple Retail Store, oder Apple-Authorized Service Provider
Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen Kontaktieren Sie den Verkäufer für weitere Informationen Bring-In oder Einsende-Service
Bring-In oder Einsende-Service; Express-Austauschservice für iPad und iPhone; oder Vor-Ort-Service für Desktop Computer
Reparatur oder Austausch im Ausland Kontaktieren Sie den Verkäufer für weitere Informationen Ja
Ja
Technischer Telefon-Support Keiner 90 Tage ab Kaufdatum 3 Jahre ab Kaufdatum für Mac oder Apple display
2 Jahre ab Kaufdatum für Apple TV, iPad, iPhone, oder iPod

Fallbeispiel

Tritt bei einem iPhone ein defekter Home-Button auf, so muss Apple innerhalb eines Jahres auf diesen Fall Garantiearbeit leisten und den Defekt reparieren oder das Gerät austauschen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird dieser Fall nicht mehr abgedeckt sein, wenn der Button zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionierte. Hier ändert sich also nach wie vor nichts für den Endkunden.

Fazit

Für den Konsumenten wird sich beim Kauf bei Apple also nicht wirklich viel ändern. Die Garantie bleibt bei Apple bei einem Jahr, einzig die Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht. Die Fälle von Mängeln die schon beim Kauf vorhanden waren, werden aber deutlich kleiner sein als Garantiefälle!

Trotzdem 2 Jahre Garantie bei Apple Produkten

Wer aber trotzdem nicht auf 2 Jahre Garantie auf Apple Produkten verzichten möchte, der sollte sich bei Resellern umsehen. Wie ich vernommen habe wird bei Dataquest und Letec 2 Jahre Garantieleistung angeboten, ein toller Zug!

24 Comments

  1. tho22

    Hi Hans, danke für die super Zusammenfassung. Denke du bringst das Ganze auf den Punkt. Konsumentenschutz, Kassensturz & Co. informieren tatsächlich etwas zu verwirrend und teils falsch.

  2. Lex

    sehr verwirrend das ganze. hat nun mein ipad mini das ich vor ein paar wochen gekauft habe nur 1 jahr garantie? was ist der mit dieser grafik vom kassensturz? stimmt das nicht?

  3. Manuel

    Hmm aber das Gesetz lautet doch ganz klar 2 Jahre Garantie und nicht Gewährleistung. Sprich wenn du jetzt ein iPhone kaufst, hast du Garantie bis 2.1.2015 oder vesteh ich da jetzt was falsch?

  4. Hans

    Wie im Artikel erwähnt gilt es klar zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden!

    Die Garantie wird weiterhin vom Hersteller bestimmt, also bei Apple gilt diese für 1 Jahr. Gewährleistung muss aber neu 2 Jahre sein! Gewährleistung = «Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon ZUM ZEITPUNKT des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.»

    • Hans

      No worries. Aber wie man an dem Fall sieht, für den Konsumenten ist das Gesetz verwirrend und undurchsichtig, zusätzlich kommt hinzu dass der Kassensturz hier mehr schlecht als recht Informationen weitergibt…

  5. Chris

    Ich hatte mal gedacht, das Gewährleistung und Garantie in der Schweiz gleich gesetzt sind, und das es eben den Utnerschied wie z.B. in Deutschland nicht gibt?
    Keine Ahnung mehr wo und wann..

  6. Martin

    Bis anhin war es so, dass die Garantie in der Praxis eine Form der Gewährleistung darstellte, bei der die Behebung einer mangelhaften Lieferung mittels einer Nachbesserung (Reparatur) vollzogen wurde. Was sich ab 1.1.2013 änderte, ist, dass sich die Frist neu zwingend und auf 2 Jahre verlängert (zwischen Detailhandel und Privaten).
    Der Vorteil einer Garantie ist der, dass man innerhalb dieser Frist rügen muss und nicht sofort nach Auftreten eines Mangels (OR Art. 201). Wie soll der Handel respektive die Expertise auch beweisen können, wann der Fehler auftrat und man es als Kunde bemerkt haben soll?
    Der Unterschied bei der Gewährleistung nach OR beinhaltet die Wandelung (rückgängig machen des Vertrages) mit Rückerstattung, die Minderung des Preises oder den Ersatz. Man berücksichtigt zudem, ob es Gattungswaren (z. B. vielfach vorhandene Detailhandelsprodukte) oder Spezieswaren (z. B. Occasionsartikel) sind, die entweder geliefert oder im Laden gekauft werden. Siehe OR Art. 205 ff unter http://www.admin.ch.
    Im Falle von Apple-Produkten verstehe ich nicht ganz, wo der Unterschied zu anderen sein soll in Bezug auf versteckte Mängel? Geht etwas kaputt innerhalb dieser 2-Jahresfrist, ohne das Gerät beschädigt zu haben, liegt immer ein Materialfehler vor, oder nicht? Zusatzversicherungen sind ein Teil des Marketings. Merci.

    • Glenn

      Das Problem ist für den Privatkunden dann halt eher: Wie beweist man, dass ein Mangel/Schaden schon bei Kauf bestanden hat? Dafür hast du nun zwei Jahre, statt wie bisher ein Jahr. Nur eben, beweise erst einmal, dass ein Materialfehler vorliegt, wenn zB eine HDD aussteigt? Das geht (fast) nicht. Das ist m.M. nach sehr schwer, im Computerbereich oder Technikbereich allg. einen versteckten Mangel zu beweisen.

      Und je nach Fall ist es aber lohnenswert, wenn man einen Mangel direkt nach Auftreten rügt, denn (zB bei einer Waschmaschine) ich kann mir vorstellen, dass je nach Gebiet auch Langzeitschäden entstehen könnten, welche dann u.U. nicht mehr unter die Garantie fällt.

      • Cornel

        Festplatten sind ein schlechtes Beispiel, da habe ich in der Regel 3-10 Jahre Garantie und bis jetzt wurde mit noch jede kaputte HDD ohne Murren gratis ersetzt.

  7. Raphael

    Das Fallbeispiel ist falsch. Wenn der Home-Button zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer funktionierte, heisst das noch nicht, dass der Home-Button nicht mangelhaft war. Funktioniert er innerhalb der zwei Jahre bei sachgemässem Gebrauch nicht mehr, so heisst das, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Ein nicht mangelhafter Home-Button würde bei sachgemässem Gebrauch mind. zwei Jahre funktionieren.

    Apple versucht hier an Hand eines Unterschiedes, der gar keiner ist, die Kunden zu verwirren, so dass sie eine Garantieverlängerung abschliessen.

    Siehe Art. 210 OR (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a210.html bzw. http://www.admin.ch/ch/d/as/2012/5415.pdf)

  8. hans

    «Ein nicht mangelhafter Home-Button würde bei sachgemässem Gebrauch mind. zwei Jahre funktionieren.» Das ist doch schwierig zu beweisen, hat man sein iPhone nie fallen lassen und alles wirklich sachgemäss benutzt. Vielleicht nicht das ideale Beispiel….

    • Cornel

      natürlich ist das ein gutes Beispiel, wenn Apple auch nur ein klein bisschen kulant wäre und Ihnen etwas an zufriedenen Kunden liegen würde, würden Sie den defekten HomeButton ohne Murren ersetzen. Aber leider schaut Apple nur auf den Profit.
      Da lobe ich Canon welche meine heruntergefallene DigiCam ohne mit der Wimper zu zucken reparierten und das war definitiv kein Garantiefall ;), und die Spuren vom Sturz auf das Objektiv waren nicht zu übersehen.
      Und das würde ich eigentlich auch von Apple erwarten (ok nicht bei einem Displaybruch), denn schliesslich kauft man hier Premium Produkte zu doch sehr hochen Preisen.

  9. jonas

    Ich denke Raphael hat vollkommen recht. Die Frage wie das ganze wirklich gehandhabt wird, werden wir wohl erst in einem Jahr erfahren und dürfen uns schon auf «Kassensturz» Interventionen freuen.

    Ich bin selber kein Fan von KS, aber zumindest das mit der Garantiesache scheinen sie korrekt anzugehen. Das mit dem Unterschied Garantie/Gewährleistungsfrist ist wirklich nur ein billiger Trick, was anscheinend z.B. Interdiscount und Fust bereits «eingestanden» haben. Mal sehen, was Apple oder Digitec machen. Ich denke, das geht denen vorerst noch am A*** vorbei… Wie gesagt, in einem Jahr wissen wir mehr.

    • Cornel

      soviel ich gelesen habe, gibt Digitec sogar rückwirkend für Produkte die 2012 gekauft wurden 2 Jahre Gewährleistung/Garantie (wie man auch immer das nennen möchte ;)).

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