In einer Twitter-Diskussionrunde habe ich von der neuen gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungs frist in der Schweiz ab dem 1.Januar 2013 gelesen. Bei vielen Produkten gab es in der Schweiz bereits 2 Jahre Garantie, bei Apple Produkten war das bis anhin nicht der Fall. Verwirrend kommt hinzu, dass der Kassensturz von SRF auch noch, meiner Meinung nach, nicht korrekt berichtet. Aber beginnen wir doch von vorne.
Schweizer Konsumentengesetz für Gewährleistungsfrist ab 1. Januar 2013
Beginnen wir einmal mit dem neuen Gesetz dass seit Anfang Jahr in Kraft getreten ist:
Wer mangelhafte Ware kauft, kann sich künftig innert zwei Jahren beim Verkäufer beschweren. Die um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist gilt sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Unternehmer. Der Bundesrat hat am 20. September die auf zwei parlamentarische Initiativen zurückgehende Revision des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Gemäss admin.ch
Unterschied von Garantie gegenüber der Gewährleistung
Häufig wird Garantie mit Gewährleistung verwechselt, was die Situation für den Konsumenten nicht einfacher macht. Diese beiden Begriffe unterscheiden sich wie folgt:
- Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
- Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Diese Unterscheidung nehmen einige Hersteller genauer als andere, wie man im Fall von Apple sieht:
Garantie und Gewährleistung bei Apple
Kunden, die Apple Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteilen zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach Schweizer Konsumentenrecht.
Apple unterscheidet also auch genau zwischen Garantie und Gewährleistung, wie man hier nachlesen kann. Also gilt die folgende von Apple stammende Tabelle, für die Garantie und Gewährleistungsfristen von Apple. Kurz gesagt, das Schweizer Konsumentenrecht wird mit 2 Jahren Gewährleistungsfrist eingehalten, die Garantie bleibt aber wie bis anhin bei einem Jahr.
Reparatur- oder Ersatzverpflichtung für |
Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind
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Mängel, die nach Übergabe an den Kunden auftreten |
Mängel, die nach Übergabe an den Kunden auftreten |
Anspruchszeitraum |
2 Jahre ab Übergabe
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1 Jahr ab Kaufdatum |
3 Jahre ab Kaufdatum für Mac oder Apple display
2 Jahre ab Kaufdatum für Apple TV, iPad, iPhone, oder iPod |
Kosten |
ohne zusätzliche Kosten |
ohne zusätzliche Kosten inbegriffen |
gegen zusätzliche Kosten erhältlich |
Ansprechpartner für die Geltendmachung des Anspruchs |
Der Verkäufer
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Apple technischer Telefon-Support, Apple Retail Store, oder Apple-Authorized Service Provider |
Apple technischer Telefon-Support, Apple Retail Store, oder Apple-Authorized Service Provider |
Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen |
Kontaktieren Sie den Verkäufer für weitere Informationen |
Bring-In oder Einsende-Service
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Bring-In oder Einsende-Service; Express-Austauschservice für iPad und iPhone; oder Vor-Ort-Service für Desktop Computer
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Reparatur oder Austausch im Ausland |
Kontaktieren Sie den Verkäufer für weitere Informationen |
Ja
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Ja
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Technischer Telefon-Support |
Keiner |
90 Tage ab Kaufdatum |
3 Jahre ab Kaufdatum für Mac oder Apple display
2 Jahre ab Kaufdatum für Apple TV, iPad, iPhone, oder iPod |
Fallbeispiel
Tritt bei einem iPhone ein defekter Home-Button auf, so muss Apple innerhalb eines Jahres auf diesen Fall Garantiearbeit leisten und den Defekt reparieren oder das Gerät austauschen. Nach Ablauf des ersten Jahres wird dieser Fall nicht mehr abgedeckt sein, wenn der Button zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionierte. Hier ändert sich also nach wie vor nichts für den Endkunden.
Fazit
Für den Konsumenten wird sich beim Kauf bei Apple also nicht wirklich viel ändern. Die Garantie bleibt bei Apple bei einem Jahr, einzig die Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht. Die Fälle von Mängeln die schon beim Kauf vorhanden waren, werden aber deutlich kleiner sein als Garantiefälle!
Trotzdem 2 Jahre Garantie bei Apple Produkten
Wer aber trotzdem nicht auf 2 Jahre Garantie auf Apple Produkten verzichten möchte, der sollte sich bei Resellern umsehen. Wie ich vernommen habe wird bei Dataquest und Letec 2 Jahre Garantieleistung angeboten, ein toller Zug!